eANV = elektronisches Abfallnachweisverfahren
Diese Informationen sind für Anlieferungen von nachweispflichtigen, gefährlichen Abfälle im Entsorgungszentrum Sansenhecken:
Laut den Regeln der Nachweisverordnung müssen Hersteller, Transporteure und Entsorger von gefährlichen Abfällen das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verwenden. Das bedeutet, dass sie den Weg der gefährlichen Abfälle mithilfe von elektronischen Nachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen dokumentieren müssen. Diese Dokumente müssen mit einer speziellen elektronischen Unterschrift versehen und in Registern gespeichert werden.
Wer ist verpflichtet diese Nachweise zu führen?
Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen
Wer ist NICHT betroffen vom eANV?
- Privathaushalte
- Erzeuger von gefährlichen Abfällen mit Kleinmengen unter 2 Gewichtstonnen/Jahr
- Erzeuger, Beförderer und Entsorger von ungefährlichen Abfällen
Wie richte ich das eANV ein?
Beachten Sie die Reihenfolge:
- Entscheiden Sie sich für ein entsorgerunabhängiges Webportal eines eANV-Anbieters, wie bspw. www.zedal.de, www.nsuite.de, www.eanvportal.de
- Kontaktieren Sie einen IT-Dienstleister, der für das eANV eine spezifische Softwarelösung anbietet
- Registrieren sie sich mit ihren Daten des eANV-Anbieters bei www.zks-abfall.de. Die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) für das eANV bietet ein kostenfreies System, in dem Sie Entsorgungsnachweise und Begleitscheine eingeben und versenden können.
- Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich vor der Teilnahme am eANV mit Ihrer behördlichen Erzeuger-/ Beförderernummer bei der ZKS registrieren und dort ein Postfach einrichten lassen - entweder direkt bei der ZKS, über das Portal Ihres eANV-Anbieters oder über Ihren IT-Dienstleister.
Sie möchten eANV-pflichtige Abfälle im Entsorgunsgzentrum Sansenhecken anliefern?
Kontaktdaten & Hinweise zum eANV der AWN
Der AWN arbeitet mit dem eANV-Portal der Firma XY.
ZKS-Adresse für Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für Anlieferungen:
ZKS Nr.
Anschrift AWN
Was muss ich sonst beachten?
Die elektronischen Begleitscheine müssen zum Zeitpunkt der Anlieferung vollständig ausgefüllt und von den Beteiligten elektronisch signiert im ZKS-Postfach des Entsorgungszentrums Sansenhecken vorliegen. Sonst können wir Ihre nachweispflichtigen gefährlichen Abfälle leider nicht annehmen.
Was muss ich bei der Anlieferung gefährlicher Abfälle im Entsorgungszentrum Sansenhecken vorlegen?
- Berechtigungsnachweis der AWN (dient als Kundenkarte)
- Ausdruck des signierten elektronischen Begleitscheins aus dem eANV-System
Sie erhalten nach der Ausfahrtsverwiegung einen Wiegeschein.
Was passiert nach der Anlieferung?
Ihr im ZKS-Postfach der AWN hinterlegter elektronischer Begleitschein wird von uns elektronisch signiert und automatisch an die ZKS-Postfächer des Erzeugers, Beförderers und der zuständigen Behörden versandt.